„Zweck dieses Gesetzes ist es, den Fahrradverkehr in Berlin nachhaltig zu fördern, die Radinfrastruktur attraktiv, gleichberechtigt, objektiv und subjektiv sicher für alle Verkehrsteilnehmer auf allen Straßen zu machen, die Radinfrastruktur für den bisherigen und einen weiteren Zuwachs ausreichend und vorausschauend…
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